Der Altglascontainer am Pioneer Park in Hanau Wolfgang wurde rund 150 Meter von der bisherigen Einfahrt weg an die Ecke Hildegard von Bingen Allee und Christoph Kolumbus Straße verlegt. Damit soll einem vielfach geäußerten Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern entsprochen und die Situation im direkten Einfahrtsbereich des Wohngebiets entschärft werden.
Neuer Standort und Erreichbarkeit
Der bisher unmittelbar an der Einfahrt zum Pioneer Areal platzierte Sammlungspunkt ist nun weiter vom Wohnbereich entfernt, bleibt aber nach Angaben der Verantwortlichen gut erreichbar. Der neue Standort bietet weiterhin eine Möglichkeit zur Entsorgung von Glasverpackungen und soll die Verkehrs- und Nutzungsbedingungen im Zufahrtsbereich verbessern.
Organisation der Sammlung und Ziel
In Hanau werden Altglasbehälter an insgesamt 126 Standorten betrieben. Die getrennte Sammlung von Glasverpackungen ermöglicht deren hochwertige Verwertung. Das gesammelte Glas wird eingeschmolzen und kann für neue Flaschen und Gläser genutzt werden, was als Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft bezeichnet wird. Die Sammlung erfolgt durch ein von den Dualen Systemen beauftragtes Unternehmen.
Was gehört in den Container und was nicht
In die Behälter gehören restentleerte Glasverpackungen, getrennt nach Weißglas, Braunglas und Grünglas. Andersfarbiges Glas wie blaues Glas wird dem Grünglas zugeordnet. Verschlüsse können auf den Verpackungen verbleiben und müssen nicht entfernt werden.
Nicht in die Altglascontainer gehören unter anderem Keramik, Porzellan, Geschirr, Trinkgläser, Vasen oder Flachglas. Diese Materialien stören das Recycling und sind über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege wie Restmüll oder den Wertstoffhof zu entsorgen. Noch intakte Gegenstände lassen sich gegebenenfalls über regionale Verschenkplattformen weitergeben.
Nutzungszeiten und Ordnungswidrigkeiten
Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Nutzung der Container ausschließlich an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Das Abstellen von Abfällen außerhalb der Behälter ist unzulässig und kann mit einem Regelbußgeld in Höhe von 1000 Euro geahndet werden.
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