Die Wohnung einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden wurde durchsucht, nachdem sie fälschlicherweise verdächtigt wurde, für Graffiti gegen den damaligen Kanzlerkandidaten Merz verantwortlich zu sein. Die Durchsuchung, die auf fragwürdigen Hinweisen basierte, stellte sich als unrechtmäßiger Eingriff in die Privatsphäre einer unschuldigen Person heraus. Ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss ohne stichhaltigen Verdacht sowie substanzlose und anonyme Ermittlungshinweise werfen Zweifel an der Vorgehensweise der Behörden auf.
Kritik richtet sich insbesondere gegen die vermeintliche Unverhältnismäßigkeit und Eilbedürftigkeit der Maßnahmen. Zudem steht ein Polizeibeamter im Fokus möglicher Befangenheit in den Ermittlungen. Die Empörung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und die in Frage gestellte Rechtmäßigkeit des gesamten Ermittlungsverfahrens lassen die Unabhängigkeit der Justiz in einem kritischen Licht erscheinen.