Freitag, 13.02.2026

Bundesregierung erhöht Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar

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Seit Samstag, 7. Februar, gelten höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Gebühr für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt von 37 Euro auf 46 Euro. Für jüngere Antragstellende erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

Was sich konkret ändert

Die neuen Sätze gelten bei der Beantragung eines Personalausweises. Die Anpassung wurde per Verordnung des Bundesinnenministeriums beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. Damit sind die genannten Beträge ab dem genannten Datum die gültigen Verwaltungsgebühren.

Begründung der Gebührenerhöhung

Das Bundesinnenministerium nennt mehrere Gründe für die Anhebung. Demnach sind die Kosten für die Herstellung der Ausweise gestiegen. Hinzu kämen ein erhöhter Verwaltungsaufwand, die Einführung neuer Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse, die zusätzliche Ausgaben verursachten. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt, bevor sie in Kraft trat.

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