Die Stadt Eltville am Rhein hat Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel bekanntgegeben. Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Zugleich gelten in Teilen der Stadt strikte Verbote, um Gefahren für Menschen und historisches Stadtbild zu minimieren.
Geltende Verbotszonen
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen untersagt. Besonderer Schutz gilt für brandempfindliche Gebäude und Anlagen, etwa Fachwerkhäuser in der Altstadt. Konkret wird das Verbot in der Kernstadt auf den Altstadtbereich beschränkt.
Für die Stadtteile gelten räumlich abgegrenzte Einschränkungen. In Erbach umfasst das Verbot die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie die Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim reicht die Sperrzone von der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.
Hintergrund und frühere Vorfälle
Die Stadt verweist auf einen schweren Brand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper verursacht wurde und zu erheblichem Sachschaden führte. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung die festgelegten Verbotszonen sowie die Altersbeschränkung bekräftigt.
Appell der Stadt und Vorsichtsmaßnahmen
Bürgermeister Patrick Kunkel bittet die Bewohner und Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen. Aus Sicherheitsgründen solle die Flugrichtung der Raketen zum Rhein hin gewählt werden. Die Stadt mahnt zudem zur Einhaltung der Sicherheitsanweisungen der Hersteller.
Weiterhin fordert die Verwaltung dazu auf, bestehende Halte und Parkverbote zu beachten, damit Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung rein knallender Pyrotechnik wie Böllern und Kanonenschlägen wird abgeraten. Der anfallende Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
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