Ein Mann aus Guinea hat erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt, nachdem die Polizei ohne richterlichen Beschluss in sein Zimmer eingedrungen war. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass Zimmer in Asylbewerberheimen als geschützte Wohnungen gelten und daher in der Regel eine richterliche Anordnung für Durchsuchungen erforderlich ist. Insbesondere bei sensiblen Grundrechten wie dem Schutz der Wohnung betonte das Gericht die Wichtigkeit der Präventivkontrolle durch Richter.
Die Richter hoben hervor, dass die Präventivkontrolle vor Eingriffen in Grundrechte von hoher Bedeutung ist. Behörden sollten daher in Zukunft vor Abschiebungen in private Zimmer stets einen richterlichen Beschluss einholen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

