Mittwoch, 11.02.2026

Hanau plant Ganztagsbetreuung an 16 Grundschulen und fordert volle Finanzierung

Empfohlen

redaktion
redaktionhttps://suedhessische-zeitung.de
Südhessen im Fokus: nah, verständlich, aktuell.

Die Stadt Hanau hat die Vergabe der Betreuungsleistungen für alle 16 städtischen Grundschulen beschlossen, um den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umzusetzen. Die Verträge sollen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 laufen und können zweimal um jeweils zwei Schuljahre verlängert werden. Damit wäre eine maximale Laufzeit von acht Jahren möglich.

Vergabe und Vertragslaufzeiten

Die Leistungen wurden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und für jede Schule einzeln vergeben. Ziel der Ausschreibung war es, Träger mit nachweislicher Erfahrung und überzeugenden pädagogischen Konzepten zu finden. Die nun vorgesehenen Laufzeiten sollen nach Darstellung der Stadt Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern schaffen.

Träger und Zuständigkeiten

Drei freie Träger wurden mit der Betreuung beauftragt. Der Arbeiter-Samariter-Bund e. V. übernimmt die Angebote an der August-Gaul-Schule, der Brüder-Grimm-Schule, der Eichendorff-Schule, der Gebeschusschule, der Geschwister-Scholl-Schule, der Heinrich-Heine-Schule, der Theodor-Heuss-Schule und der Tümpelgarten-Schule. Der Träger Kaleidoskop e. V. ist künftig an der Erich-Kästner-Schule, der Friedrich-Ebert-Schule, der Limesschule, der Pestalozzischule und der Wilhelm-Geibel-Schule zuständig. Die Kathinka-Platzhoff-Stiftung verantwortet die Betreuung an der Anne-Frank-Schule, der Robinsonschule und der Schule im Pioneerpark.

Alle 16 Schulkonferenzen haben den jeweiligen Trägern im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte zugestimmt. Auch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung entschieden jeweils positiv, zuletzt mit einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Bundesweiter Rechtsanspruch und Finanzierung

Hintergrund der Maßnahmen ist der stufenweise eingeführte bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab August 2026 gilt der Anspruch zunächst für Erstklässler. In den folgenden Jahren wird er schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Die Stadt hebt hervor, dass viele Schulen das Angebot nicht mit eigenem Personal leisten können, weshalb externe Träger notwendig sind.

Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri bezeichnete den Rechtsanspruch als wichtigen Schritt für Familien, verwies aber zugleich auf erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen für die Kommunen. Hanau unterstützt einen Beschluss des Deutschen Städtetages, wonach die vom Bund vorgesehenen Mittel für Betriebskosten vollständig an die Kommunen weitergereicht werden sollen. Diese Forderung wird nach Angaben der Stadt auch vom Hessischen Städtetag geteilt. Bieri forderte, dass Bund und Land verlässliche Finanzierungszusagen machen, da die Umsetzung mit erheblichem zusätzlichem Aufwand für die Städte verbunden sei.

Quelle anzeigen

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelles