Der Bundestag hat einen neuen Anlauf gestartet, um drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. Dieser Prozess ist von großer Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht aus 16 Richterinnen und Richtern in zwei Senaten besteht, von denen derzeit drei Stellen neu besetzt werden müssen.
Die Wahl der Richter erfolgt zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat. Die Anforderungen an die Kandidaten sind hoch: Sie müssen mindestens 40 Jahre alt sein und beide Juristische Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen haben. Die Wahl selbst erfolgt mit einer Zweidrittelmehrheit, was sicherstellen soll, dass das Gericht überparteilich besetzt wird.
Die Besetzung der Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ist ein komplexer Prozess, der die demokratische Legitimation und die Unabhängigkeit des Gerichts in Einklang bringen soll. Diskussionen über mögliche Reformen des Wahlverfahrens wurden durch gescheiterte Wahlen und neue politische Mehrheitsverhältnisse angeregt.

