Sonntag, 26.10.2025

Regierung beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf zehn Jahre zur Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften

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Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen auch künftig Buchungsbelege zehn statt acht Jahre aufbewahren müssen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist dient dem Zweck, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und illegale Cum-Cum-Geschäfte aufzudecken.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll von 8 auf 10 Jahre verlängert werden. Dieser Beschluss der Regierung zielt darauf ab, den Schaden für den Staatshaushalt von rund 28,5 Milliarden Euro durch illegale Cum-Cum-Geschäfte einzudämmen. Finanzminister Klingbeil setzt sich aktiv für die Gesetzesänderung ein, um Steuerbetrug konsequent zu verfolgen. Das Kabinett hat dieser Fristverlängerung zugestimmt, was auf breite Unterstützung stößt.

Experten und Politiker kritisieren die ursprüngliche Verkürzung der Frist und begrüßen nun die Korrektur. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und zur Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften angesehen. Es wird betont, dass die Behörden die verlängerte Frist nutzen müssen, um Verdachtsfälle konsequent zu verfolgen und die Einnahmen des Staates zu sichern.

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