Die Stadt Hanau will noch in diesem Jahr ein Carsharing Angebot einführen. Stadträtin Isabelle Hemsley will in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession vorschlagen. Ziel ist, bereits im Herbst die ersten Carsharing Fahrzeuge bereitzustellen und das Angebot schrittweise auf alle Stadtteile auszuweiten.
Stadt schafft Rahmen, betreibt nicht selbst
Die Stadt wird nicht als Betreiber auftreten, sondern rechtliche Voraussetzungen schaffen und geeignete Flächen im öffentlichen Raum bereitstellen. Dazu zählt auch die Festlegung von Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze. Hanau will durch attraktive Rahmenbedingungen Unternehmen anlocken, die das Angebot betreiben.
Der spätere Konzessionsnehmer soll nach Angaben der Stadt eigenverantwortlich in Fuhrpark, Technologie, Personal und die Einrichtung von Stellplätzen investieren. Er erhält im Gegenzug die Einnahmen aus dem Betrieb und trägt die wirtschaftlichen und technologischen Risiken.
Gesetzliche Vorgaben und Laufzeit
Grundlage des Verfahrens sind unter anderem das bundesweit geltende Carsharinggesetz CsgG und das Hessische Straßengesetz. Diese Regelungen sehen vor, dass Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing Stellplätze zeitlich befristet werden müssen. Die maximale Laufzeit beträgt demnach acht Jahre. Hanau plant, die Konzession entsprechend zu befristen und die konkrete Laufzeit in der Ausschreibung festzulegen.
Die Stadt argumentiert, dass eine längere Laufzeit dem künftigen Betreiber Planungssicherheit bietet, vor allem weil das Angebot in den kommenden Jahren schrittweise erweitert werden soll.
Vorbereitung und Standortwahl
In den vergangenen Monaten seien vertragliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, eine Markterkundung durchgeführt und Standortfragen in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Carsharing erörtert worden. Hemsley betont, dass für ein dauerhaftes Angebot mehr nötig sei als nur einzelne Fahrzeuge. Sie verwies darauf, dass eine Reihe rechtlicher Bereiche zu berücksichtigen sei, vom Straßenrecht bis zum Vergaberecht.
Die Auswahl geeigneter Standorte für Carsharing und Mobilitätsstationen sei bereits vorbereitet. Angestrebt wird, möglichst alle Stadtteile einzubeziehen und das Angebot bedarfsgerecht wachsen zu lassen. Der Start soll voraussichtlich in kleinerem Umfang erfolgen. Wie groß das Angebot konkret wird, entscheidet sich mit dem Ergebnis der Ausschreibung.
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