Sonntag, 26.10.2025

BGH kippt Urteil: IS-Rückkehrerin muss erneut vor Gericht

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine IS-Rückkehrerin, Nadine K., erneut vor Gericht muss, um über das Strafmaß neu verhandelt zu werden. Ursprünglich war Nadine K. zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt worden, jedoch fand der BGH Rechtsfehler bei der Verurteilung und änderte den Schuldspruch teilweise ab.

Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord verurteilt, nachdem sie sich im Jahr 2014 dem IS in Syrien und im Irak angeschlossen hatte. In einem besonders schwerwiegenden Fall hatten Nadine und ihr Mann eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und misshandelt.

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das Urteil hinsichtlich der Beihilfe zum Völkermord aufgehoben, was eine Neuverhandlung des Strafmaßes notwendig macht. Das Oberlandesgericht Koblenz wird nun darüber entscheiden, welches Strafmaß für Nadine K. angemessen ist, nachdem Rechtsfehler bei ihrer Verurteilung festgestellt wurden.

Die Revision und die Feststellung von Rechtsfehlern werfen ein neues Licht auf den Fall der IS-Rückkehrerin Nadine K. Es bleibt somit spannend, wie das Oberlandesgericht Koblenz das endgültige Urteil in diesem brisanten Fall fällen wird.

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