Die Stadt Hanau hat das Grillen und das Entzünden von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen untersagt. Die Maßnahme gilt auch entlang des Mainufers und ist Reaktion auf anhaltend hohe Temperaturen und Trockenheit, die das Risiko von Brandausbrüchen deutlich erhöhen.
Regelung und ausgewiesene Plätze
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind Feuerstellen in öffentlichen Anlagen nur auf dafür vorgesehenen Grillplätzen zulässig. In Hanau sind derzeit zwei Plätze ausgewiesen: an der Klosterruine Wolfgang und an der Barbarossaquelle. Diese Flächen werden jedoch in den Monaten Juni bis August wegen der erhöhten Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben, sodass aktuell keine legale Möglichkeit besteht, in öffentlichen Anlagen zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden.
Geltungsbereich und Hinweise vor Ort
Das Verbot umfasst das gesamte Stadtgebiet einschließlich des Mainufers. Entsprechende Hinweisschilder sind an den betroffenen Stellen aufgestellt. Damit soll klargestellt werden, dass auch dort offenes Grillen nicht gestattet ist.
Begründung und Risiken
Die Verwaltung begründet die Beschränkungen mit der derzeitigen Wetterlage. Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit vergrößern die Gefahr, dass bereits ein Funken oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle trockene Wiesen oder Gehölze entzündet. Schutz von Grünanlagen und Tieren sowie die Vermeidung von Gefahren für Bevölkerung und Einsatzkräfte werden als Gründe angeführt.
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